Gesetzliche Grundlagen
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Der Jugendstrafvollzug ist ohne gesetzliche Grundlage. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 31. Mai 2006 das Erfordernis einer gesetzlichen Grundlage für den Jugenstrafvollzug festgestellt und dem Gesetzgeber dafür eine Frist bis Ende 2007 gegeben. [weiter]
Da durch die Förderalismus-Reform die Gesetzgebungskompetenz für den Strafvollzug Ländersache wurde, werden die einzelnen Bundesländer jeweils ein eigenes Jugendstrafvollzugsgesetz verabschieden.
Nach am 7.6.2006 hatte die Bundesjustizministerin den Entwurf eines (Bundes-) Gesetzes zur Regelung des Jugendstrafvollzuges vorgelegt [weiter]
Heribert Ostendorf: Ziel und Aufgaben den Jugenstrafrechts [weiter]
Das Strafgesetzbuch (StGB) [weiter]
Die Strafprozessordnung (StPO) [weiter]
Die Verordnung über den Vollzug des Jugendarrests [weiter]
Das Jugendgerichtsgesetz (JGG) [weiter]
Die Verwaltungsvorschriften zum Jugendstrafvollzug (VVJug)
Das Strafvollzugsgesetz (StVollzG) [weiter]
Das Aufenthaltsgesetz (AufenthG) [weiter]
Die Aufenthaltsverordnung (AufenthV) [weiter]
Das Asylverfahrensgesetz (AsylVfG) [weiter]
Das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) [weiter]
Europäische Konvention zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe [weiter]
Regeln der Vereinten Nationen für den Schutz von Jugendlichen, denen ihre Freiheit entzogen ist.
Resolution in der Generalversammlung verabschiedet am 14. Dezember 1990 [weiter]
Rec(2006)2 European Prison Rules
Europäische Strafvollzugsgrundsätze, verabschiedet am 11.1.2006 vom Ministerkomitee des Europarates [weiter]