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Verein gegen Abschiebung


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Kölner Rechtshilfe gegen Abschiebung von Gefangenen

1996 hatten wir vom Kölner Appell gegen Rassismus eine Gesprächsrunde initiiert, in der sich Mitglieder verschiedener MigrantInnenselbstorganisationen mit Teilnehmern des Kölner Arbeitskreises Straffälligenhilfe einmal im Monat trafen, um die verschiedenen Aspekte der Kriminalisierung von MigrantInnen und Flüchtlingen zu diskutieren. Von SeelsorgerInnen und SozialarbeiterInnen verschiedener Justizvollzugsanstalten (JVA)  wurde die besondere Problematik der ausländischen Gefangenen thematisiert, die von Abschiebung bedroht in den JVA einsitzen und dann auch abgeschoben werden – oft in (Heimat?)-Länder, die ihnen gar nicht oder nur durch gelegentliche Verwandtenbesuche bekannt waren. 

Im „Kölner Stadtbuch Jugendkriminalität“ gibt es dazu ein besonderes Kapitel zur Doppelbestrafung ausländischer Jugendlicher mit vier Beiträgen:
Hans Heinz Heldmann: Ausländerrecht und Jugendstrafe
Wolfgang Reif: Zur Situation nicht-deutscher Inhaftierter in den Justizvollzugsanstalten
Stephan Schlehbusch: Ausweisung von zu Jugendstrafe verurteilten ausländischen Inhaftierten
Eberhard Bornemann: Dokumentation von Ausweisungen Jugendlicher

Von diesen Informationen ging eine starke Aufforderung aus, etwas zu tun. Es kam zur Gründung der „Kölner Rechtshilfe gegen die Abschiebung von Gefangenen“. Dieser Verein sollte zweierlei:
a) Es sollte Geld gesammelt werden, um mittellosen Gefangenen aus Köln und Umgebung einen Rechtsanwalt bzw. eine Rechtsanwältin zu finanzieren
b) Es sollte eine Öffentlichkeitsarbeit gestartet werden, die letztlich auf die Abschaffung der Abschiebungsparagraphen im damaligen Ausländergesetz zielen sollte.

Um schnell einen finanziellen Grundstock zu schaffen, wurde im „Kölner Appell gegen Rassismus e.V.“ beschlossen, den Erlös aus dem Verkauf des 1997 erschienenen „Kölner Stadtbuch Jugendkriminalität“ auf das neu eingerichtete Konto der „Kölner Rechtshilfe gegen Abschiebung von Gefangenen“ zu überweisen. Auf der Rückseite des Buches wurde das auch mitgeteilt:

„Kriminalitätsursachen lassen sich nicht abschieben!
Zur Zeit gibt es keine Chance, im Bundestag eine Mehrheit für die Abschaffung der Abschiebung von straffällig gewordenen Menschen zu finden, die in der Bundesrepublik ihren Lebensmittelpunkt gefunden haben.
Damit sie wenigstens verteidigt werden können, wenn ihnen die Abschiebung droht, geht der Erlös vom Verkauf dieses Buches an den Verein Kölner Rechtshilfe gegen Abschiebung von Gefangenen e.V.“

Aufgrund von Umzügen aus Köln und anderer Umstände löste sich der Verein 2003 leider auf. Seither hat es der „Kölner Appell gegen Rassismus e.V.“ übernommen, den von Abschiebung bedrohten Gefangenen Hilfe zu vermitteln.

Durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshof hat sich die Situation von inhaftierten EU-BürgerInnen und BürgerInnen der Türkei seit dem Jahre 2004 verbessert. Danach lässt das Gemeinschaftsrecht eine Ausweisung ausnahmslos nur aus spezialpräventiven Gründen zu, d.h. zum Schutz der Allgemeinheit vor Gefahren, die von dem einzelnen Ausländer persönlich ausgehen, nicht aber zur – auch nur „ergänzend“ oder sekundär als Nebenzweck verfolgten – (generalpräventiven) Abschreckung anderer Ausländer.  (vgl auch die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, Urteil vom 6.10.2005 – 1 C 5.04)
Urteile zur Abschiebungshaft finden sich im Melchior Internet Kommentar  unter http://www.abschiebungshaft.de/

Weitere Informationen zur Abschiebehaft in Nordrheinwestfalen finden sich auf der homepage der JVA Büren  und auf der homepage der Büren-Gruppe Paderborn.

In Köln gibt es Hilfe und Beratung bei Abschiebungen u.a. bei:

Kölner Flüchtlingsrat  und dem

Unterstützerkreis für die von Abschiebung bedrohten Kinder und Jugendlichen